Schulpolitischer Fachverband der katholischen Kirche
Als schulpolitischer Fachverband der katholischen Kirche engagieren wir uns den Kindern zuliebe in der Schul- und Bildungspolitik. Für uns als KED gilt, dass die Eltern die ersten und natürlichen Erzieher ihrer Kinder sind (GG Art. 6). und beziehen uns dabei auf die „Charta der Familienrechte“ (Art. 5). Wir setzen uns dafür ein, dass die in der bayerischen Verfassung festgelegte Erziehung nach christlichen Grundsätzen umgesetzt wird.
Die „Charta der Familienrechte“ geht zurück auf eine Bitte der Bischofssynode, die im Jahre 1980 über das Thema „Die Rolle der christlichen Familie in der modernen Welt“ in Rom stattgefunden hat (vgl. „Propositio“ 42). Papst Johannes Paul II. hat sich in seinem Apostolischen Schreiben Familiaris consortio (Nr. 46) diesem Wunsch der Synode angeschlossen und den Heiligen Stuhl beauftragt, eine Charta der Familienrechte zu erarbeiten, um sie dann den zuständigen Behörden und Autoritäten vorzulegen.
Charta der Familienrechte
Eltern gestalten Schule und Kita mit
Uns ist es wichtig, dass Eltern ihre umfassende erzieherische Verantwortung erkennen und ihr in der Schule durch aktives Mitgestalten nachkommen. Dazu gehört der regelmäßige Austausch mit der Schule, aber auch die organisierte Elternarbeit z.B. als Klassenelternsprecher oder die Mitarbeit im Elternbeirat.
Das gleiche gilt für die Elternarbeit in Kindertagesstätten. Mit dem BayKiBiG besteht eine gesetzliche Grundlage für vielfältige Kooperationsmöglichkeiten. Eltern haben demnach ein Recht auf Mitwirkung, gleichzeitig aber auch die Pflicht, dieses im Rahmen ihrer Möglichkeiten einzulösen.
Wir wollen Eltern befähigen und ermuntern diese Aufgaben wahrzunehmen.
"Der Elternbeirat ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler sowie der früheren Erziehungsberechtigten volljähriger Schülerinnen und Schüler einer Schule. Er wirkt mit in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind. Die Entscheidung trifft unter Berücksichtigung der Kompetenzen des Elternbeirats die Schulleitung. Er wirkt beispielsweise bei der Entscheidung über die Einführung von Lehrmitteln an der Schule oder beim Erlass einer Hausordnung an Grundschulen mit.“
„Der Elternbeirat hat in bestimmten Bereichen das Recht auf Mitbestimmung, d.h. der Schulleiter kann nur mit seiner Zustimmung entscheiden. Das betrifft beispielsweise die Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag oder die Entscheidung über die Durchführung von Schullandheim-Aufenthalten, Schulskikursen, Studienfahrten, sofern sie in den einzelnen Schularten vorgesehen sind. Das betrifft auch die Entscheidung über Grundsätze der Festlegung der Unterrichtszeiten oder die Entscheidung über das Konzept zur Verwendung der zusätzlichen flexiblen Intensivierungsstunden am Gymnasium. Nicht zuletzt hat der Elternbeirat das Recht auf Mitbestimmung beim Ersatz des Zwischenzeugnisses durch ein dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch.“
km.bayern.de/eltern/schule-und-familie/schulfamilie.html